Rechtliche Anforderungen

Immer mehr Landwirte wollen ihre Tiere auf dem Hof schlachten bzw. töten lassen.
Eine Verordnungsrevision hat dies nun schweizweit legalisiert.

Nach langem Warten ist es nun soweit – in der ganzen Schweiz können Landwirtinnen & Landwirte die notwendigen kantonalen Gesuche für Hof- und Weidetötungen einreichen. Seit 1. Juli 2020 ist die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK ) in Kraft. Darin wird nun die Hof- und Weidetötung explizit erwähnt und entsprechend wieder möglich gemacht. Sämtliche Tierhalter können daher Hof- und Weidetötungen durchführen bzw. durchführen lassen – wenn sie die Vorschriften erfüllen und eine kantonale Bewilligung dazu erhalten haben.

Aufgrund des Interesses hat sich die Firma Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH entschieden für Interessierte Landwirte eine kostenlose Beratung anzubieten und zusätzlich sämtlichen Kunden die jeweiligen Gesuche kostenlos zu erstellen und beim jeweiligen Veterinäramt einzureichen. Im Laufe des letzten Jahres ist ebenfalls ein Merkblatt des FiBL erschienen, in Welchem weitere Details zur Hof- und Weidetötung beschrieben sind.
Die Firma Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH hat parallel dazu das Label «Hofschlachtung Schweiz» lanciert. Das Label wird die strengen Auflagen erfüllen, welche der Kontrolldienst des Schweizer Tierschutzes STS an das von uns eingesetzte mobile Schlachtsystem stellen wird.