Stressfreie Hof- & Weideschlachtung –
«Schlachtung mit Achtung»
Um den Tieren künftig den Transport- und Schlachthofstress zu ersparen, will die Firma Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH als Dienstleistung für landwirtschaftliche Betriebe und Fleischvermarkter deren Rindvieh, Schweine und Kleinnutztiere (Ziegen, Schafe) zukünftig in vertrauter Umgebung direkt auf dem jeweiligen Hof töten. Die ersten kantonalen Ämter haben nun die ersten Bewilligungen für die neue Methode zur stressfreien Hof- & Weidetötung erteilt!
Grundsätzliches zur Hofschlachtung
Gemäss Artikel 9 der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) müssen Schlachtvieh, Hausgeflügel, Hauskaninchen, Gehegewild und Laufvögel grundsätzlich in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Davon ausgenommen sind einzig Schlachtungen auf dem Betrieb für den Eigengebrauch des Tierhalters oder der Tierhalterin. Das bedeutet, das Fleisch darf nicht einmal kostenlos an Nachbarn oder Freunde abgegeben werden, will sich der Tierhalter nicht strafbar machen. Zweck dieser Regelung ist es, Konsumentinnen und Konsumenten vor hygienisch bedenklichem Fleisch und Fleischprodukten zu schützen. Doch wenn ein Betriebsleiter zusammen mit einem Störmetzger nachweislich alle Hygienevorgaben einhalten kann, was spricht dann gegen die Hofschlachtung?
Das fragte sich auch Nationalrat Karl Vogler aus Obwalden. Der Jurist reichte im Sommer letzten Jahres eine Motion beim Bundesrat ein, wonach das Lebensmittelrecht und allfällige weitere Bereiche geprüft und angepasst werden müssen, damit die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglicht wird.
Im Gegensatz zur sogenannten Weideschlachtung erfolgt die Betäubung hier nicht durch einen qualifizierten Schützen, sondern durch einen Mitarbeiter des Schlachtlokals: Das Tier wird auf dem Hof, in einem speziellen Abteil des Fressbereichs im Selbstfanggatter fixiert, so wie es auch bei der normalen Fütterung passiert. Dann folgt die Betäubung mit einem üblichen Bolzenschussgerät. Das betäubte Tier wird unmittelbar mittels einer speziellen Zugvorrichtung in einen dafür konzipierten Schlachtanhänger gezogen und entblutet. Anschliessend wird das tote Tier in diesem Spezialanhänger für den restlichen Schlachtprozess in das nahegelegene Schlachtlokal transportiert. Im Prinzip ist der Ablauf derselbe wie bei einer herkömmlichen Schlachtung, nur dass der erste Teil (das Betäuben und Entbluten) direkt auf den jeweiligen Hof ausgelagert wird.